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Deutsch-Französische Gesellschaft Lüdinghausen
Beitragsordnung
gemäß § 6 der Vereinssatzung
1. Die Beitragsordnung definiert die Mitgliedschaft und regelt die Einzelheiten über die
Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Die grundsätzlichen Regeln der Mitgliedschaft sind in der Satzung festgelegt.
2. Die Mitgliedschaft und die Beitragspflicht gelten jeweils für das Kalenderjahr.
3. Die Höhe des Beitrages legt die Mitgliederversammlung fest.
4. Ordentliche Mitglieder können werden:
- Einzelpersonen
- Familien/eingetragene Lebenspartnerschaften einschließlich im Haushalt
lebender Kinder bis zur Vollendung des 18.Lebensjahres. Ehe-/eingetragene Lebenspartner
müssen ihre Mitgliedschaft mit eigener Unterschrift erklären.
Die Beitrittserklärung von minderjährigen Einzelmitgliedern ist von einem
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben.
5. Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt 42,00 € für Einzelpersonen und für Ehepartner/eingetragene
Lebenspartner21,00 €. Für die in deren Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung des
18.Lebensjahres ist die Mitgliedschaft frei.
Für junge Einzelpersonen im Alter bis 26 Jahre, die sich noch in der Ausbildung befinden, ist
die Mitgliedschaft beitragsfrei.
Ab dem 18. Geburtstag müssen junge Familienmitglieder in die beitragspflichtige
Einzelmitgliedschaft bzw. ab dem 26. Geburtstag in die beitragspflichtige
Einzelmitgliedschaft wechseln. Ansonsten erlischt die Mitgliedschaft.
Ehrenmitglieder müssen keinen Beitrag bezahlen.
6. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung im Mai eines jeden Geschäftsjahres
vom Girokonto des Mitglieds abgebucht.
7. Ein Mitglied, das mit mindestens einem Jahresbeitrag mit mehr als sechs Monaten in Verzug
ist, kann aus dem Verein ausgeschlossen werden (siehe § 6 Nr. 3 der Vereinssatzung).
Der Vorstand
Die neue Beitragsordnung gilt ab dem 01.01.2026 durch den Beschluss der Mitgliederversammlung
vom 28.04.2025